Seit der Frühgeschichte der Menschheit entwickelten sich die Erd- und die Feuerbestattung parallel nebeneinander. Je nach Region und Religion war das eine oder das andere die bestimmende Beisetzungsform. Auf die reinigende Kraft des Feuers vertrauten die Menschen bereits in der frühen Jungsteinzeit vor 9000 Jahren. Lange war die Feuerbestattung nur Adligen vorbehalten, wie bei den antiken Griechen und Römern oder in Japan, Tibet und der Mongolei.
Mit dem aufkommenden Christentum – unter Kaiser Konstantin – sollte die Feuerbestattung abgeschafft werden. Die neue Religion verlangte – ebenso wie die der Ägypter, das Judentum und später des Islam – einen intakten Körper für die Bestattung, um das Leben nach dem Tod von Leib und Seele als Einheit auch im Jenseits zu gewährleisten.
Erst Karl dem Großen gelang es per Dekret einheitlich für sein großes Römisches Reich die Feuerbestattung zu verbannen. Er legte im Jahr 789 in den Kapitularen als einzige Bestattungsform für den wahren Christen die Erdbestattung auf dem Friedhof fest. Damit war zugleich gewährleistet, dass eine gewisse Ordnung im Umgang mit den Verstorbenen herrschte.
Ungefähr 1000 Jahre hielt man sich an dieses Gesetz, bis sich im 19. Jahrhundert die Menschen erneut Gedanken über die Feuerbestattung machten. Das Massensterben bei Pest- und Choleraepidemien des Mittelalters, die wachsende Bevölkerung und das gleichzeitig steigende Wissen um Hygiene und Krankheiten führten zu der Frage nach einer sicheren Bestattung von Leichen.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts fanden sich immer mehr Bürger als Anhänger der Feuerbestattung, bis dahin jedoch ohne eine technische Grundlage. Jedoch auf der Weltausstellung 1873 in Wien präsentierte Professor Brunetti die erste Feuerbestattungsanlage. Sie fand in den meisten europäischen Ländern großes Interesse und 1876 eröffnete Italien in Mailand das erste Krematorium. In Deutschland arbeitete die Firma Siemens in Dresden an einer Feuer-Technologie, die 1876 auf der technologischen Ausstellung Paris allgemeine Bewunderung erregte. Das erste Krematorium in Deutschland fand seinen Sitz 1878 in Gotha, finanziert von privaten Feuerbestattungsvereinen, in denen sich das moderne Bürgertum der Stadt engagierte.
Die Kirchen stellten sich den Feuerbestattungsvereinen entgegen. Zunächst sprach sich der evangelische Kirchenrat dagegen aus, dann erließ die katholische Kirche 1886 ein Verbot der Feuerbestattung unter Androhung des Kirchenausschlusses. Aber dennoch wurden weiter Krematorien errichtet, so z. B. in Dresden, Berlin, Hamburg, Frankfurt und anderen Städten. Die Feuerbestattung nahm jedoch nur langsam zu.
Nach der Weimarer Republik fand die Kremation größeren Zuspruch, da durch die Kommunalisierung die Kosten weiter gesenkt werden konnten und die Einäscherung für die Arbeiterschaft zahlbar wurde. Im ost- und im norddeutschen Raum stieg die Zahl der Feuerbestattungen bis in die 60er Jahre auf ca. 20% an.
Die evangelische Kirche gab ab 1920 diesbezüglich den Widerstand auf. Die katholische Kirche harrte viel länger aus: erst mit dem 2. vatikanischen Konzil, das im Jahr 1962 begann und 1965 endete, erkannte auch die katholische Kirche die Feuerbestattung als gleichwertig zur Erdbestattung an. Jetzt konnten sich auch gläubige katholische Christen ohne Bestrafung einäschern lassen. In den katholisch geprägten Regionen Deutschlands wird die Erdbestattung jedoch noch immer als vorrangige Bestattungsform gewählt. Heute gibt es in Deutschland etliche Krematorien, die teilweise in kommunaler Trägerschaft stehen.
Die Einäscherung wird im Wesentlichen aus Kostengründen von der Bevölkerung als Bestattungsform gewählt. Die Beisetzungsformen für Urnen sind vor allem in den letzten 15 Jahren vielfältiger geworden. Mit Blick auf die europäische Union ist das auch notwendig, da die Bestattung in Form von Asche eine weitreichende Mobilität ermöglicht. Nur den freien Umgang der Angehörigen mit der Urne, d. h. die Aufbewahrung der sterblichen Überreste in einer Urne zu Hause, behält man sich in Deutschland noch vor.