Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidungen und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, da Sie sich meistens in einer Ausnahmesituation befinden. Es besteht genügend Zeit zum Abschied nehmen.

Was ist zuerst zu tun?

Bevor irgendetwas in die Wege geleitet werden kann, muss ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizen wird das automatisch veranlasst. Diese ärztlichen Papiere sind die Grundlage für die weiteren Schritte.

Bei einem Sterbefall zu Hause ist das Rufen eines Arztes Aufgabe der Angehörigen. Bei ungeklärter oder nicht natürlicher Todesursache wird die Kriminalpolizei eingeschaltet. Bevor Weiteres unternommen werden kann, muss die Freigabe des Leichnams durch die Staatsanwaltschaft abgewartet werden.

Ein verstorbener Mensch kann nach Eintritt des Todes bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben, ehe er in Aufbahrungsräume überführt werden muss – unter bestimmten Umständen auch noch länger. Der Sterbefall ist auf dem Standesamt des Sterbeortes spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Das können Angehörige selbst erledigen, aber in der Regel übernimmt jedoch das Bestattungsinstitut diesen Gang für Sie.

Tipps zur Wahl des Bestattungsinstituts

  • Wie ist der erste telefonische Kontakt?
  • Wie wird auf meine Fragen und Wünsche eingegangen?
  • Erhalte ich bereitwillig und transparent Auskünfte über Preise und Kosten?

Das sind Fragen, welche, werden sie zufriedenstellend beantwortet, Einfluss auf die Beauftragung des Bestatters haben sollten! Es kann in qualitativer wie in finanzieller Hinsicht sinnvoll sein, mehrere Bestattungsunternehmen zu kontaktieren, um dann zu entscheiden.

Das Bestattungsinstitut

Um alle nun folgenden Schritte wie die Überführung, Versorgung des Verstorbenen, sämtliche Formalitäten, Termin und Gestaltung der Bestattung in Ruhe zu besprechen, sollte telefonischer Kontakt mit einem Bestattungsinstitut aufgenommen werden.

Die Angehörigen dürfen natürlich – wenn noch nicht zu Lebzeiten geregelt – frei entscheiden, welches Institut sie beauftragen.

In einem persönlichen Gespräch, entweder bei Ihnen zu Hause oder in den Räumen des Bestatters, werden die Personalien des Verstorbenen für die Meldung beim Standesamt aufgenommen. Folgende Dokumente werden benötigt (diese müssen beim Standesamt vorgelegt werden, was in der Regel das Bestattungsinstitut übernimmt):

  1. Die Todesbescheinigung mit allen Durchschlägen – ist der Tod in einem Heim oder Krankenhaus eingetroffen, liegen diese Papiere dort und werden im Rahmen der Überführung vom Bestatter gebracht
  2. Personalausweis oder Reisepass des verstorbenen Menschen
  3. Ein Auszug aus dem Familienbuch oder -register oder die folgenden Personenstandsdokumente des Verstorbenen:
    • bei Ledigen: Geburtsurkunde
    • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
    • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des/r Ehepartners/in
    • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  4. Eine sogenannte “Sterbefallanzeige”  (diese können Sie auch direkt beim Standesamt bekommen und mit Hilfe der Beamten ausfüllen)
  5. Gegebenenfalls Nachweis über eine Namensänderung
  6. Gegebenenfalls Nachweis über eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft
  7. Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde

Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorliegen. Sind die Dokumente in einer Fremdsprache abgefasst, bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.

Das Standesamt behält einen Teil der Papiere bei sich, andere werden gestempelt und dem/r Anzeigenden zurückgegeben. Sie werden für Friedhofsamt und gegebenenfalls Krematorium gebraucht. Ebenso stellt das Standesamt die gewünschte Anzahl von Sterbeurkunden aus – manche gebührenfrei, andere gebührenpflichtig.

Diese Urkunden müssen bei verschiedenen Behörden und Institutionen vorgelegt werden (Rentenstelle, Krankenkasse, gegebenenfalls Versorgungsamt, Religionsgemeinschaft, Versicherungen, Banken etc.).

Den damit verbundenen Schriftverkehr kann das Bestattungsinstitut zu einem großen Teil übernehmen. Ebenso kann es Ihnen dabei helfen, einen Überblick über alle notwendigen Abmeldungen zu bekommen.

Bestattung und Trauerfeier

Ist der bürokratische Teil geregelt, ist die Bestattung und die Trauerfeier der nächste wichtige Schritt. Hierzu besprechen Sie mit dem gewählten Bestattungsinstitut folgende Punkte:

  • Informationen über Gebühren und Bestattungskosten
  • Festlegung der Bestattungsart (Erde, Feuer, See)
  • Entscheidung über die Grabstätte: Zubettung in ein bestehendes Grab oder Erwerb eines neuen Grabplatzes, dann ein Termin, an dem Sie dieses vor Ort aussuchen
  • Absprache mit Friedhofsamt, evtl. Geistlichem bzw. Trauerredner und Festsetzung des Bestattungstermins
  • Auswahl des Sarges: Soll der Verstorbene eigene Kleidung anbekommen? Welche Decke und Kissen? Soll es eine offene Aufbahrung geben oder soll der Sarg geschlossen bleiben?
  • Auswahl der Blumen und Kränze
  • Auswahl von Musik und Musikern
  • Soll ein Foto des Verstorbenen aufgestellt werden?
  • Soll ein Kondolenzbuch ausliegen?
  • Gegebenenfalls Aufgeben einer Todesanzeige und Erstellung von Trauerdruck
  • Beratung bei der Entscheidung für eine Lokalität im Anschluss an die Bestattung bzw. Trauerfeier

Es ist sinnvoll, die nächsten Angehörigen und Freunde zeitnah zu verständigen, spätestens wenn der Termin von Trauerfeier bzw. Bestattung feststeht.

Einige Tage vor der Trauerfeier findet ein Gespräch mit dem Trauerredner statt. Es ist gut, sich hierfür bereits im Vorfeld zu überlegen, welche besonderen Wünsche es hinsichtlich der Trauerrede gibt. Welche biografischen Daten und Inhalte soll eine Trauerrede beinhalten? Wird es Nachrufe geben oder möchten Angehörige einen Teil der Trauerfeier persönlich gestalten, beispielsweise ein Gedicht vortragen?

Zeit zum Innehalten

Die Zeit zwischen dem Tod eines Menschen und seiner Beisetzung ist eine besondere. Sie wird so nie wieder zurückkommen. Auch wenn unter Umständen viel zu entscheiden und zu organisieren ist und sich vielleicht bereits alle Gedanken auf die bevorstehende Trauerfeier richten, ist in diesen Tagen in der Regel immer wieder Zeit, sich vom verstorbenen Menschen zu verabschieden.

Es mag hilfreich sein, sich zu fragen und zu erspüren:
Was brauche ich für diese Abschiedszeit?
Was möchte ich jetzt nicht versäumen?
Wo hätte ich gerne Unterstützung oder Entlastung?

Das kann das Bestattungsinstitut für Sie erledigen. Ihre Berater kennen die Abläufe und Ansprechpartner, haben alle nötigen Formulare und können Sie in diesen Dingen entlasten.